Hausregeln
Aufenthalt und Benutzung
Der Aufenthalt und die Benutzung der Infrastruktur im Burrischopf erfolgt auf eigene Gefahr.
Ausserhalb des Burrischopf-Gebäudes dürfen keine Tische, Stühle oder sonstigen Gegenstände platziert werden. Es dürfen sich ausserdem keine grösseren Menschenansammlungen vor der Halle bilden.
Es dürfen keine Autos vor dem Burrischopf parkiert werden (ausser zum Be- und Entladen).
Es dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig im Burrischopf aufhalten. Bei einer Belegung von über 100 Personen müssen beide Fluchttüren geöffnet sein. Mehr als 200 Personen dürfen sich nicht gleichzeitig im Burrischopf aufhalten.
Die Lärmbestimmungen des Gebrauchsleihevertrages sind einzuhalten, es gelten Mittags- und Nachtruhe.
Bei Benutzung der Teilbereiche (Ping Pong, Skaten, Bouldern, Petanque) sind die zusätzlichen individuellen Regeln zu beachten.
Verantwortung Öffnung und Schliessung
Wer den Raum aufschliesst, hat die Verantwortung, dass er beim Verlassen wieder geschlossen wird. Verlässt die Person den Burrischopf früher, muss sie diese Verantwortung einer anderen Person übertragen.
Der Burrischopf muss immer mit dem Schlüssel abgeschlossen werden.
Die abschliessende Person ist dafür verantwortlich, dass vor dem Gebäude kein Müll herumliegt, das Licht gelöscht wird und die Fenster geschlossen sind.
Auch tagsüber dürfen die Fenster nur kurz geöffnet werden, da sonst Tauben in den Burrischopf fliegen.
Sauberkeit und Abfallentsorgung
Für die Sauberkeit und Instandhaltung der jeweiligen Bereiche sind die jeweiligen Gruppen verantwortlich. Jedoch sind alle Personen, die den Burrischopf nutzen, dazu angehalten, sich für die Sauberkeit der allgemein genutzten Räume und Flächen (innen und aussen) verantwortlich zu fühlen.
Lebensmittel dürfen nicht herumliegen gelassen werden (Ratten und Mäuse).
Leergut muss fachgerecht entsorgt werden. Es gibt PET, Alu, Glas und Restmülleimer. Für die Leerung fühlen sich alle verantwortlich.
WC
Solange der Burrischopf kein eigenes WC hat, ist die WC-Anlage vom Parki zu benutzen.
Weiteres
Im Burrischopf Gebäude ist Rauchverbot.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Es ist verboten, Flüssiggase oder andere brennbare Flüssigkeiten im Burrischopf zu lagern.
Teilweise ist das Gebäude denkmalgeschützt, jede bauliche Veränderung muss mit dem ewz abgestimmt werden.
Der Umgang zwischen den Nutzenden des Burrischopfs richtet sich nach dem Awareness-Konzept.
Stand 19. August 2024